Bundesratsinitiative vom 14.06.2024 zu den Themen „Messerkriminalität" und Waffenrechtsnovelle

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OK, um das Haar mit einem adäquaten Messer ;) vollends längs zu vierteln...

Die ursprüngliche Initiative ("Bekämpfung der Messerkriminalität und zur Beschleunigung der Novelle des Waffenrechts" = KEIN "fertiger" Gesetzesentwurf!) kam von den Ländern über den Bundesrat.
Dann kam Solingen, und, klar, auf dem Mist von Faeser & Co (Exekutive) gewachsen, aber eben formal eingebracht von den Fraktionen der auch die Regierung stellenden Ampelparteien im Bundestag (Legislative) kamen (auch noch als Reaktion auf die Bundesratsinitiative) sehr flott die zwei Gesetzentwürfe, der "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" (beinhaltend auch die Waffenrechtsverschärfungen) und "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung". Darüberhinaus hat die in der Opposition befindliche Unionsfraktion (ebenfalls Legislative) den "Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz)" eingebracht, und diese drei werden nun wohl in Anhörungen und in den Ausschüssen zerpflückt (auch alles noch Arbeit der Legislative), bevor sie zuletzt mehr oder weniger überarbeitet im Plenum verabschiedet werden.

Und @polaris1977, offiziell sind das alles unabhängige Abgeordnete, klar. Daß sie de facto zumeist en bloc im Sinne ihrer Parteilinie abstimmen ("Fraktionsdisziplin"), Abweichler parteiintern zumeist schnell auf die Abschußliste geraten, und in manchen bestimmten Fällen die Fraktionsvorsitzenden ausnahmsweise explizit "den Fraktionszwang aufheben", zeigt doch ganz klar, daß im Bundestag durchaus "die Parteien" als solche eine gewaltige Rolle spielen. Und da kann noch so sehr im GG das imperative Mandat ausgeschlossen sein.

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Nix für ungut 🍻
 
Das ist doch wohl klar, dass auch die Bundestagsfraktionen nicht davon befreit sind, solche "Initiativen" über BR und zeitgleich aus dem BT einzubringen. Sie sind schließlich aus den Ländern über den BR an der Gesetzgebung beteiligt, dass da selbstverständlich auch Parteien- oder Fraktionszwang herrscht, ist kein Geheimnis. Später müssen sie auch alle in BT und BR gemeinsam darüber abstimmen, was nun gemacht werden soll. Der Punkt ist, dass auch hier im Forum ganz gern immer wieder versucht wird, alles, was uns stört, "der Ampel" unterzujubeln. Erstmal grundsätzlich, weil sie aktuell "von den Sozis" - Dank an Alfred Tetzlaff - geführt wird, und dann wird es auch noch chronologisch verdreht, um sich ein Feindbild zurechtzulegen und in Stein zu mauern - so einfach ist das nicht!

Die ursprüngliche Initiative, die hier Titelthema ist, wurde auch von CDU-geführten Ländern mitinitiiert. Am verfahrenstechnischen Gang der Gesetzgebung ändert das genau Null. Wer den ersten Sand gegen wen geworfen oder wem das Schüppkken geklaut hat, ist hinterher völlig wumpe.
 
Die Bundesregierung hat sich auf das neue Asyl- und Sicherheispaket geeinigt. So soll es weitergehen:

Soll am MIttwoch in den Innenausschuss gehen.
Quelle

Dann vor den Bundestag und in den Bundesrat:

Man strebe einen Beschluss im Bundestag in der kommenden Sitzungswoche an. Dann könne das "Sicherheitspaket" am 18. Oktober in den Bundesrat kommen.
Quelle: Tagesschau

Darauf hat man sich in Bezug auf die Verschärfung des Waffenrechts geeinigt:

Strengeres Waffenrecht und Messerverbot:

  • Die Bundesregierung führt ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und anderen öffentlichen Veranstaltungen ein.
  • Auch in Bussen und Bahnen gilt künftig ein Messerverbot.
  • Die Bundesländer werden ermächtigt, Messerverbote an Bahnhöfen zu verhängen.
  • Außerdem wird der Umgang mit gefährlichen Springmessern verboten.

Bundesregierung

Klingenlängen scheinen nach dieser Übersicht raus, dafür sind die Benutzer der Öffis gekniffen, ebenso Sammler von Springmessern.

P.S.: Ich fühle mich gleich schon viel sicherer. Und, wie Edmund Stoiber einmal gesagt haben soll, Gefühle sind in der Politik Fakten. :irre:
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus der Tagesschau (Quelle):

'Kritik an Messerverboten

Zudem soll im Gesetz nach drei Jahren eine Evaluation der Maßnahmen vorgeschrieben sein - nicht durch das Innenministerium selbst, sondern durch unabhängige Wissenschaftler. Auch zu den geplanten Messerverboten gab es bei den Anhörungen im Bundestag deutliche Kritik von Sicherheitsexperten: Von reiner "Symbolpolitik" war die Rede und davon, dass die Ampel nicht einmal ausreichend definiere, was für sie ein Messer sei. "Ist das Fischmesser aus dem Besteckkasten auch ein Messer?", fragte dort ein Kriminaloberrat, der die Planungen beurteilen sollte.

"Diese Kritik müssen wir ernst nehmen, deswegen gibt es nun Änderungen", sagt FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle. Die neuen Regelungen würden es "allen ermöglichen zu erkennen, ob sie von einem Messerverbot betroffen sind oder nicht". Er kündigte auch an, dass es "einen umfassenden Ausnahmekatalog für die Benutzung von Messern" geben werde. Sehr wahrscheinlich werden dort bislang diskutierte Fälle, wie etwa Pilzsucher und Jäger, aufgeführt.

[...]
Die genauen Formulierungen für die einzelnen Änderungen liegen noch nicht vor. Trotzdem soll es nun schnell gehen: Schon am kommenden Mittwoch will die Ampel das Paket im Innenausschuss des Bundestags diskutieren und noch in derselben Woche im Bundestag'
 
Ich hab die erste Antwort aus der Politik erhalten.
Neben den oben bereits genannten Verschärfungen wird in dieser folgendes erwähnt:

"Es wird auch gesetzlich klargestellt, wann eine Person eine erlaubnisfreie Waffe (auch Messer wie Dolche und Kampfmesser) besitzen und erwerben darf."

Was auch immer das heißen soll und wie auch immer das geregelt werden soll. :rolleyes::

Also:
Verkauft am besten schon mal vorsorglich alle eure Bowiemesser.
Ich bin für Angebote offen. ;)
 
...

Also:
Verkauft am besten schon mal vorsorglich alle eure Bowiemesser.
Ich bin für Angebote offen. ;)

So unterschiedlich können Menschen sein. Mein erster Gedanke war, deckt euch vorsorglich noch alle ein, bevor ihr für jeden F...z die Hose runter lassen müsst 🤷

Edit: hab das Zwinkern jetzt erst gesehen. Muss über eine Brille nachdenken 🙈
 
Das klingt sehr nach der geplanten Regelung zum individuellen Waffenverbot, daß ja auch erlaubnisfreie Waffen und ggf. sonstiges umfassen soll. Und danach, daß der Antwortende das alles nicht so wirklich verstanden hat ...
 
So unterschiedlich können Menschen sein. Mein erster Gedanke war, deckt euch vorsorglich noch alle ein, bevor ihr für jeden F...z die Hose runter lassen müsst 🤷

Edit: hab das Zwinkern jetzt erst gesehen. Muss über eine Brille nachdenken 🙈
Ich hoffe du weißt, wie das gemeint war. 🤝

Das klingt sehr nach der geplanten Regelung zum individuellen Waffenverbot, daß ja auch erlaubnisfreie Waffen und ggf. sonstiges umfassen soll. Und danach, daß der Antwortende das alles nicht so wirklich verstanden hat ...
Das wäre das kleinere Übel.
Ich befürchte eher, dass geplant ist, den Erwerb und Besitz von freien Waffen auf bestimmte Personengruppen zu beschränken.
 
Das klingt sehr nach der geplanten Regelung zum individuellen Waffenverbot, daß ja auch erlaubnisfreie Waffen und ggf. sonstiges umfassen soll. Und danach, daß der Antwortende das alles nicht so wirklich verstanden hat ...
M.E. existiert die Regelung des individuellen Waffenverbots in der derzeit gültigen Fassung des § 41 WaffG bereits.
Zumindest Laut dem Inhalt des aktuell vorliegenden Entwurfstextes soll im Rahmen der Gesetzesnovelle lediglich der Begriff der erforderlichen Zuverlässigkeit näher definiert werden.

Ich befürchte eher, dass geplant ist, den Erwerb und Besitz von freien Waffen auf bestimmte Personengruppen zu beschränken.
Je nach konkreter Ausgestaltung wäre das allerdings eine sehr weitreichende und gegenüber dem bisherigen Entwurfstext nochmals verschärfte Regelung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, aber nur für Waffen, das soll laut Entwurf auch auf gefährliche Gegenstände erweitert werden.
Kannst du hierfür bitte eine Quelle zitieren? Aus dem mir vorliegenden Entwurfstext wird das nicht deutlich.

Edit: Ich habe nochmal alle mir vorliegenden Entwurfstexte kontrolliert und bin nicht schlauer geworden. Das kann aber auch an mir liegen.

Edit 2: Ich meinte in meinem vorherigen Post natürlich § 41 WaffG. Habe ich korrigiert. Ggf. rührt daher das Missverständnis?
 
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Du weißt schon, was ich meine, oder?
Due hattest von "den Erwerb und Besitz von freien Waffen auf bestimmte Personengruppen zu beschränken" geschrieben und genau das ist ja bezüglich Volljährigen der Fall. Personengruppenbezogene Beschränkungen in allgemeinen Gesetzen über Alter hinaus sind verfassungsrechtlich auch ausgesprochen schwierig.

@ Burkowski:
Da is bei mir selber was durcheinandergekommen, diese Erweiterung des 41(?) hatte es (imo leider!) aus der ursprünglichen PK nicht in den Entwurf geschafft. Danke für den Hinweis!

Die FDP wird ab 2025 politisch bedeutungslos sein. Man vernimmt nunmehr nur noch deren Abgesang. ISCH OVER!
Das habe ich schon oft zu hören bekommen, u.a. schon als ich auf meinem ersten Infostand war ... vor über 25 Jahren und auch damals war das nicht allzu neu ...
 
Due hattest von "den Erwerb und Besitz von freien Waffen auf bestimmte Personengruppen zu beschränken" geschrieben und genau das ist ja bezüglich Volljährigen der Fall. Personengruppenbezogene Beschränkungen in allgemeinen Gesetzen über Alter hinaus sind verfassungsrechtlich auch ausgesprochen schwierig.
Im Gespräch waren ja bspw. Armbrüste nur noch mit kleinem Waffenschein und Dolche und Kampfmesser nur noch mit Jagdschein.
 
Gibt es schon belegbar Hinweise (bitte keine Vermutungen oder Vorschläge) wie "Kampfmesser" technisch definiert werden sollen?
 
Gibt es schon belegbar Hinweise (bitte keine Vermutungen oder Vorschläge) wie "Kampfmesser" technisch definiert werden sollen?
Die Bundesratsinitiative vom 14.06.2024 enthält zumindest eine Definition:

"Mit einer feststehenden Klinge mit beidseitigen Schliff, welcher das Eindringen in einen Körper erleichtert, sowie Handschutz und rutschfestem Griff, welche das Abrutschen beim Stoß gegen einen Körper aufhalten"

Nach meiner Lesart und Einschätzung des vorliegenden Entwurfstextes und der übrigen öffentlichen Ausführungen wird es aber nicht erforderlich werden, über den Inhalt der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) hinaus, derartiges zu definieren, weil dort Hieb- und Stoßwaffen als erlaubnisfreie Waffen bereits definiert wurden:

"Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z.B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung objektiv dazu bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen." Usw.

Der Begriff "Kampfmesser" taucht im vorliegenden Entwurfstext selbst garnicht auf. Nur in den Begründungen wird er einmal beispielhaft zu den Hieb- und Stoßwaffen als erlaubnisfreie Waffen gezählt.

Nach dem wie ich die Debatte bisher erlebt habe, passt das auch mit dem von @T-Hawk zitierten Antwortschreiben zusammen:

"Es wird auch gesetzlich klargestellt, wann eine Person eine erlaubnisfreie Waffe (auch Messer wie Dolche und Kampfmesser) besitzen und erwerben darf."

Demnach dürfte dann eine Person eine Hieb- und Stoßwaffe (als erlaubnisfreie Waffe) erwerben oder besitzen, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und gegen sie kein individuelles Waffenverbot gemäß § 41 WaffG rechtskräftig ausgesprochen wurde.
 
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