so...weg is mein mse ...[Messer eingezogen]

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Wenn du ein "normaler" und anständiger Bürger bist und das Messer beruflich (zB Handwerker) nutzt, oder in der Freizeit (zB Munitionskarton als Sportschütze aufschneiden etc), dann sollte es keine Schwierigkeiten geben. Mir ist zumindest im Umkreis kein Fall bekannt...
Unterlass irgendwelche Aussagen in Richtung Verteidigung oder ähnliches.
Und es wäre vorteilhaft, wenn du nicht gerade als Punk an den Brennpunkten in deiner Stadt herumlungerst ;)

Danke für deine Antwort.
Beruhigt mich etwas....

@exilant
Schon klar, vernünftig auftreten und argumentieren...
Ich denke ich brauche dahingehend keine Belehrung.
Aber vernünftiges Auftreten reicht nun nicht unbedingt immer(siehe Threadstarter).
Man sieht nicht an der Nasenspitze ob einer zu den Guten gehört oder nicht.

Versuche gerade mich in die Haut eines Polizisten zu versetzen. Ich vermute ich wäre da grundsätzlich skeptisch wenn mir einer mit Mitte 20 erzählt, er habe sein Endura zur Brotzeit dabei. Egal wie harmlos er aussieht.
 
Versuche gerade mich in die Haut eines Polizisten zu versetzen. Ich vermute ich wäre da grundsätzlich skeptisch wenn mir einer mit Mitte 20 erzählt, er habe sein Endura zur Brotzeit dabei. Egal wie harmlos er aussieht.

Und wenn die Skepsis grundsätzlich ausreicht, die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen zu begründen, haben wir einen Polizeistaat. Da muss ich nicht am linken Abgrund stehen, damit mir so eine Denke sauer aufstößt.

Es liegt in der Natur der Sache, dass sich ein Vollzugsbeamter möglichst weitreichende Befugnisse wünscht, je schwammiger, desto besser. Das macht die Arbeit leichter. Dagegen ist nichts zu sagen, das ist menschlich, und in allen anderen Lebensbereichen genauso.

Und genau deswegen ist es Aufgabe des Gesetzgebers, der Gerichte aber eben auch der Bürger, die den Gesetzgeber wählen ;), genau das zu bremsen.

Und ich würde da auch bremsen, und zwar kräftig. Es mag ja praktisch sein, wenn Leute mit der Einziehung ihres Messers einverstanden sind. Wäre ich einschlägig vorbestraft, würde ich auch die Klappe halten. Bin ich aber nicht, werde ich auch nicht, damit einverstanden sein muss ich deswegen auch nicht.

Fakt ist, der Gesetzgeber schreibt nichts davon, wie jemand auszusehen hat. Er verbietet das Führen von Messern und nennt als Ausnahme einen allgemein anerkannten Grund und führt dazu nicht ausschliessliche Beispiele auf. Fertig.

Und es ist mitnichten so, dass das, was ein Polizist als allgemein anerkannten Grund definiert, der Weisheit letzer Schluß sein muss.

In den von mir genannten Fällen war kein sozialadäquater Gebrauch gegeben. Schon möglich, dass in Bayern das etwas strenger ausgelegt wird und es schon stark abhängig ist vom Kollegen, der das Messer findet.

Das wundert mich nun allerdings, weil es nicht der Linie entspricht, die das Bayerische StMI mir gegenüber geäußert hat.

Ich weise ihn drauf hin, wie die Gesetzeslage ist und hab auch schon Tipps gegeben, was er bei der nächsten Kontrolle sagen soll, damits keine Schwierigkeiten gibt.

Hmm. Also einfach auf die drei Semmeln im Rucksack hinweisen, und alles ist gut?

Das ist der Punkt. Die Formulierung der Gesetzgeber ist sehr schwammig. Wir als Polizei haben nun den schwarzen Peter, denn es liegt an uns, das ganze auszulegen. Die Gefahr, dass ich es entweder dem Chef oder dem Gericht oder den Medien nicht recht mache, ist wirklich groß.

Ja, aber mit Verlaub, das ist Dein Job. Und das mit dem "schwarzen Peter" ist so eine Sache. Es gab vor zwei Monaten ein Treffen der Innenministerien der Länder mit dem BMI. Thema waren die schwammigen und unklaren Formulierungen im WaffG (da gings natürlich primär um die Regelungen zu Schusswaffen, aber eben auch um WaffG §42). Eigentlich wollte man das BMI dazu bringen, eine Verwaltungsvorschrift auf den Weg zu bringen, die hier mal ein wenig Klarheit bringt. Sprich - dass das alles etwas vage ist, hat man durchaus erkannt.

Diese Verwaltungsvorschrift wird es aber nach meinen Informationen nicht geben.

Tja, "schwarzer Peter" oder nicht, kann man so und so sehen. Ich sehe es so, dass Klarheit nicht gewünscht ist. Ist auch praktisch. Das BMI schiebt die Verantwortung an den Polizisten vor Ort. Der wiederum kann sich auf Larifariregelungen berufen und das Gesetz erstmal so anwenden, wies gerade passt.

So praktisch das sein mag, gearscht und verarscht ist der Bürger. Der hat erstmal den schwarzen Peter. Und es ist jedem Polizisten und jedem Verwaltungsbeamten klar, dass die wenigsten Betroffenen hinterher gegen eine polizeiliche Maßnahme klagen. Weil ihnen der Streß und das finanzielle Risiko zu groß ist. Genau damit wird meiner Meinung nach auch spekuliert.

Peter
 
Und wenn die Skepsis grundsätzlich ausreicht, die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen zu begründen, haben wir einen Polizeistaat. Da muss ich nicht am linken Abgrund stehen, damit mir so eine Denke sauer aufstößt.

Es liegt in der Natur der Sache, dass sich ein Vollzugsbeamter möglichst weitreichende Befugnisse wünscht, je schwammiger, desto besser. Das macht die Arbeit leichter. Dagegen ist nichts zu sagen, das ist menschlich, und in allen anderen Lebensbereichen genauso.

Und genau deswegen ist es Aufgabe des Gesetzgebers, der Gerichte aber eben auch der Bürger, die den Gesetzgeber wählen ;), genau das zu bremsen.

Und ich würde da auch bremsen, und zwar kräftig. Es mag ja praktisch sein, wenn Leute mit der Einziehung ihres Messers einverstanden sind. Wäre ich einschlägig vorbestraft, würde ich auch die Klappe halten. Bin ich aber nicht, werde ich auch nicht, damit einverstanden sein muss ich deswegen auch nicht.

Fakt ist, der Gesetzgeber schreibt nichts davon, wie jemand auszusehen hat. Er verbietet das Führen von Messern und nennt als Ausnahme einen allgemein anerkannten Grund und führt dazu nicht ausschliessliche Beispiele auf. Fertig.

Und es ist mitnichten so, dass das, was ein Polizist als allgemein anerkannten Grund definiert, der Weisheit letzer Schluß sein muss.

Peter

Und genau das ist es was mich daran so stört.
Ich bin nicht vorbestraft, gehöre keiner Randgruppe an und treibe mich auch nicht in Problemvierteln mit dubiosen Gestalten rum.

Trotzdem besteht die Möglichkeit, dass mich ein Polizist aufgrund irgendwelcher Gründe als Problemfall sieht und ich mein Messer loswerde.

Das die Aussage von Grinsefalle keine Freikarte für mich ist, ist auch klar. Und auch die Statements des Bayerischen StMI stimmen mich nicht milde.

Wenn es dumm läuft wird der Normalbürger aufgrund der "Willkür" eines einzelnen kriminalisiert und hat letzdendlich den ganzen Stress.

Das stinkt...
 
Und wenn die Skepsis grundsätzlich ausreicht, die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen zu begründen, haben wir einen Polizeistaat. Da muss ich nicht am linken Abgrund stehen, damit mir so eine Denke sauer aufstößt.

Skepsis allein reicht nicht aus. Wie ich schon beschrieben habe, sind es für mich einige Faktoren, die mich zu einer Entscheidung bringen.


Es liegt in der Natur der Sache, dass sich ein Vollzugsbeamter möglichst weitreichende Befugnisse wünscht, je schwammiger, desto besser. Das macht die Arbeit leichter. Dagegen ist nichts zu sagen, das ist menschlich, und in allen anderen Lebensbereichen genauso.

Ich denke, du solltest nicht alle über einen Kamm scheren, noch dazu, wo du selbst nicht in der Uniform steckst.
Weitreichende und klar bestimmte Befugnisse wären mir persönlich nämlich lieber.


Und ich würde da auch bremsen, und zwar kräftig. Es mag ja praktisch sein, wenn Leute mit der Einziehung ihres Messers einverstanden sind. Wäre ich einschlägig vorbestraft, würde ich auch die Klappe halten. Bin ich aber nicht, werde ich auch nicht, damit einverstanden sein muss ich deswegen auch nicht.

Richtig, musst du auch nicht. Es steht jedem Betroffenem frei, die Beschlagnahme richterlich prüfen zu lassen und den Rechtsweg zu beschreiten. Damit zwingst du dann auch jemanden, für klare Aussagen zu sorgen.


Und es ist mitnichten so, dass das, was ein Polizist als allgemein anerkannten Grund definiert, der Weisheit letzer Schluß sein muss.

Richtig. Darüber müssen dann im Streitfall die Gerichte entscheiden.


Hmm. Also einfach auf die drei Semmeln im Rucksack hinweisen, und alles ist gut?

Wenn sonst alles ok ist, reicht mir das dicke.


Ja, aber mit Verlaub, das ist Dein Job.

In meiner Aussage war weder eine Beschwerde, noch ein Jammern. Es ist mein Beruf und den mach ich gut und gerne.


Tja, "schwarzer Peter" oder nicht, kann man so und so sehen. Ich sehe es so, dass Klarheit nicht gewünscht ist. Ist auch praktisch. Das BMI schiebt die Verantwortung an den Polizisten vor Ort. Der wiederum kann sich auf Larifariregelungen berufen und das Gesetz erstmal so anwenden, wies gerade passt.

Nachdem sich alle vor verbindlichen Aussagen drücken, liegt es an uns, zu handeln. Das tut die Polizei auch, so, wie es der Kollege fürs Beste hält. Und wenn dann diese Maßnahmen nicht im Sinne der übergeordneten Instanzen sind, so sollen diese dann auch bitte klare Bedingungen schaffen.
 
Skepsis allein reicht nicht aus. Wie ich schon beschrieben habe, sind es für mich einige Faktoren, die mich zu einer Entscheidung bringen.

Ich denke, du solltest nicht alle über einen Kamm scheren, noch dazu, wo du selbst nicht in der Uniform steckst.
Weitreichende und klar bestimmte Befugnisse wären mir persönlich nämlich lieber.

Richtig, musst du auch nicht. Es steht jedem Betroffenem frei, die Beschlagnahme richterlich prüfen zu lassen und den Rechtsweg zu beschreiten. Damit zwingst du dann auch jemanden, für klare Aussagen zu sorgen.

Richtig. Darüber müssen dann im Streitfall die Gerichte entscheiden.

Wenn sonst alles ok ist, reicht mir das dicke.

In meiner Aussage war weder eine Beschwerde, noch ein Jammern. Es ist mein Beruf und den mach ich gut und gerne.

Nachdem sich alle vor verbindlichen Aussagen drücken, liegt es an uns, zu handeln. Das tut die Polizei auch, so, wie es der Kollege fürs Beste hält. Und wenn dann diese Maßnahmen nicht im Sinne der übergeordneten Instanzen sind, so sollen diese dann auch bitte klare Bedingungen schaffen.

Michael (grinsefalle), in mir ist die Frage aufgekommen, wie seitens der Ordnungshüter vor Ort verfahren wird, wenn Bürger, seien sie höchst seriös und ebenso gekleidet, insbesondere aber auch, wenn sie es nicht wären, ein fixed blade mit bis 12 cm Klinge, also z.B. ein Fällkniven F1 oder einen Nicker in der Hosentasche oder dem Hosenbund stecken hätten. Wird das zähneknirschend hingenommen, weil diese Messer bisher vom WaffG (noch) nicht erfasst sind und geführt werden dürfen, ohne einen Grund dafür angeben zu müssen, oder wird dann das Messer auch eingezogen unter Hinweis auf die eigene kriminalistische Erfahrung?

Für mich hat Pitter die besorgniserregende Entwicklung wunderbar zutreffend beschrieben. Eins jedoch hat er (noch) nicht erwähnt. (Pitter, du hattest übrigens vermutlich § 42a gemeint, nicht § 42 WaffG.)

Man hat nicht nur dem Staat bzw. den Ländern durch bewusst schwammige Regelungen weitreichendere Eingriffe als zuvor ermöglicht, sondern man hat auch zugleich die Möglichkeiten des Bürgers erschwert, rechtlich dagegen vorzugehen. Durch das vorgeschobene Argument "Bürokratieabbau" ist nämlich das kostengünstige Widerspruchsverfahren weitgehend abgeschafft worden.

Folglich kann sich der Bürger z.B. in Bayern gegen die hier gegenständliche Maßnahmen nur noch mit einer Klage zur Wehr setzen und trägt dabei ein weit höheres Kostenrisiko als bisher. Genau so kann man Bürger mundtot machen. Denn bei Deutschlands wirtschaftlicher Entwicklung der letzten Jahre können sich Betroffene immer weniger leisten, für ihr Recht Kostenrisiken einzugehen. Die absurde OWI Strafhöhe von bis zu 10.000 Euro schlägt in genau die selbe Kerbe - Abschreckung durch drohende hohe Kosten.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ist es ein Hohn, dass Seehofer angekündigt hat, er wolle Freiheitsrechte der Bürger stärken und erweitern. Es wird auf Dauer garantiert nicht ausreichen, den Bürgern Freiheit in Aussicht zu stellen, aber in Wahrheit auf allen Ebenen weiterhin unbeirrt an freiheitlichen Einschränkungen zu arbeiten.

JB
 
Man hat nicht nur dem Staat bzw. den Ländern durch bewusst schwammige Regelungen weitreichendere Eingriffe als zuvor ermöglicht, sondern man hat auch zugleich die Möglichkeiten des Bürgers erschwert, rechtlich dagegen vorzugehen. Durch das vorgeschobene Argument "Bürokratieabbau" ist nämlich das kostengünstige Widerspruchsverfahren weitgehend abgeschafft worden.
JB

Gegen jede Ordnungswidrigkeit steht vor dem gerichtlichen Verfahren
der Widerspruch im Widerspruchsverfahren um Rechtmäßigkeit und
Ermessen zu prüfen. Also bitte keine Unwahrheiten verbreiten...:)

Ist Euch eigentlich klar, welche Verantwortung Gesetzeshüter haben???
Je schwammiger ein Gesetz umso schwerer ist es auch rechtmäßig handeln
zu können und nicht selbst immer mit einem Bein im Knast zu stehen, weil
man die Tragweite der "rechtmäßigen Dienstausübung" aufgrund
schwammiger Gesetze nicht immer im Blick haben kann. Der Beamte
verletzt mit seinen Handlungen nicht selten Grundrechte des Bürgers und
handelt nur deshalb nicht rechtswidrig, weil er einen Rechtfertigungsgrund
dafür hat. Was passiert bei so einer Gesetzeslage, die Rechtmäßigkeit kann im
nachhinein flöten gehen, obwohl er Anfangs handeln muss um sich
nicht selber strafbar zu machen (Strafvereitelung im Amt). Und auch in Rahmen
der Ordnungswidrigkeit ist das Ermessen eng gefasst!

Was ist damit? Geh doch mal darauf ein!

Man dass hier Ordnungshüter über einen Kamm geschert werden und
auch noch als "möchtegern" Rambo verschrieen werder, geht mir echt auf
den Zeiger...:mad:

Ich will klare Verhältnisse und ne klare Gesetzeslage. Dann kann man
handeln und vor allem rechtssicher handeln!!!

Ist schon mal jemand mit einem undefinierbaren Gegenstand bei Dunkelheit
auf dich zugerannt und du weißt nicht, ob es sich dabei um ein Messer
handelt oder nur eine Zeitung? Du ziehst die Waffe und musst in Sekunden
entscheiden, ob du schießt oder lieber das Pfefferspray verwendest und
dann selber draufgehst...:(

Was ich damit sagen will, ein Vollzugsbeamter führt aus und macht
keine Gesetze. Je unklarer die Rechtslage umso schwerer ist es.
Und der Beamte muss für Fehler gerade stehen und nicht die Herren
Politiker!!! :ahaa:

Ich finde es unseriös so zu argumentieren.Sicherlich gibts auch schwarze
Schafe, Adrenalinjunkees oder was auch immer, die gibts aber überall!
 
Michael (grinsefalle), in mir ist die Frage aufgekommen, wie seitens der Ordnungshüter vor Ort verfahren wird, wenn Bürger, seien sie höchst seriös und ebenso gekleidet, insbesondere aber auch, wenn sie es nicht wären, ein fixed blade mit bis 12 cm Klinge, also z.B. ein Fällkniven F1 oder einen Nicker in der Hosentasche oder dem Hosenbund stecken hätten. Wird das zähneknirschend hingenommen, weil diese Messer bisher vom WaffG (noch) nicht erfasst sind und geführt werden dürfen, ohne einen Grund dafür angeben zu müssen, oder wird dann das Messer auch eingezogen unter Hinweis auf die eigene kriminalistische Erfahrung?

Mein Vorschlag wäre, dass jetzt nicht weiter panisch spekuliert wird über den angeblichen Polizeistaat Deutschland und die Bälle flach gehalten werden.
Der Polizist kann nicht einfach so, weil ihm danach ist, Gegenstände sicherstellen. Er braucht jedesmal eine Rechtsgrundlage, ausnahmslos.
Trägt nun jemand ein Messer mit sich und verletzt dadurch kein Gesetz (er führt es also legal), so gibt es keinen Grund, es ihm wegzunehmen (Ausnahmen wie Versammlungen zB lassen wir aussen vor).
Ich geh nicht durch die Strassen und such mir Opfer, die ich schikanieren kann, jede noch so kleine Maßnahme und Amtshandlung muss abgedeckt sein.


Nun zum angenehmeren Teil:
Vielen Dank, Siggi, für deine guten Ausführungen!

Ist Euch eigentlich klar, welche Verantwortung Gesetzeshüter haben???
Je schwammiger ein Gesetz umso schwerer ist es auch rechtmäßig handeln
zu können und nicht selbst immer mit einem Bein im Knast zu stehen, weil
man die Tragweite der "rechtmäßigen Dienstausübung" aufgrund
schwammiger Gesetze nicht immer im Blick haben kann. ...

Diese Seite kennt der nicht-Polizist eben nicht. Der Bürger sieht hier (oder will nur sehen) die Willkür der Behörden, den Schutzmann, der alles so auslegt, dass es passt und dann dem unbescholtenen Bürger das Eigentum wegnimmt.
Es ist schon allein in meinem Interesse, dass ich in diesem Fall das WaffG so gut umsetze, dass ich einerseits im Sinne des Gesetzes handle, die Scherereien für den Bürger nach Möglichkeit gering halte und dabei selbst nach Möglichkeit nicht zum Betroffenen/Beschuldigten werde. Ein klar formuliertes Gesetz gibt mir auch Sicherheit beim Handeln.
Auch bei uns gilt: Qualität vor Quantität. Lieber wasserdichte Fälle, die ordentlich erledigt werden, als unzählige Fälle, von denen keiner dann vor Gericht Bestand hat.


Man dass hier Ordnungshüter über einen Kamm geschert werden und
auch noch als "möchtegern" Rambo verschrieen werder, geht mir echt auf
den Zeiger...:mad:

Wie wahr :) Aber der Schutzmann ist besonnen und bleibt ruhig, ausserdem versteht er, dass viele hier einfach persönlich als Messerbesitzer berührt werden und dementsprechend emotional reagieren.


Ich will klare Verhältnisse und ne klare Gesetzeslage. Dann kann man
handeln und vor allem rechtssicher handeln!!!

Das wäre im Interesse der Messerbesitzer, die genau wissen, wann sie ein Messer führen dürfen und wann nicht, ausserdem schafft es mir als Handelnder eine Sicherheit.
Ein Punkt, wo auf dieser hohen Ebene eindeutig versagt wurde.


Was ich damit sagen will, ein Vollzugsbeamter führt aus und macht
keine Gesetze. Je unklarer die Rechtslage umso schwerer ist es.
Und der Beamte muss für Fehler gerade stehen und nicht die Herren
Politiker!!! :ahaa:

Wir stehen dafür gerade und der betroffene Bürger hat eine Menge Ärger, sei es die Ordnungswidrigkeitenanzeige, der Verlust des Messers oder ein Rechtsstreit, der seine Zeit in Anspruch nimmt.


Ganz allgemein gesagt:
Wenn ich es hier richtig sehe, wurde genau EINEM Mitglied hier das Messer sichergestellt. Bei der großen Anzahl an Personen, die ein Messer führen, eine sehr geringe Quote. Dafür wird aber mit recht großen Geschützen gefeuert...:eek:
 
...
Ist Euch eigentlich klar, welche Verantwortung Gesetzeshüter haben???
Je schwammiger ein Gesetz umso schwerer ist es auch rechtmäßig handeln
zu können und nicht selbst immer mit einem Bein im Knast zu stehen, weil
man die Tragweite der "rechtmäßigen Dienstausübung" aufgrund
schwammiger Gesetze nicht immer im Blick haben kann.
...
Das ist einigen, wenn nicht sogar vielen hier klar, aber es will niemand hören oder wahrhaben, bzw. akzeptieren, weil ja nur der Polizist vor Ort derjenige ist, den man sieht, bzw. der ist, mit dem man es tun hat, und der immer alles wissen muss...

Das war auch weiter vorn mein Schlußsatz mit den zwei Seiten, von denen man eine kennt, und die andere nicht...

Gruß Andreas
 
Ganz allgemein gesagt:
Wenn ich es hier richtig sehe, wurde genau EINEM Mitglied hier das Messer sichergestellt. Bei der großen Anzahl an Personen, die ein Messer führen, eine sehr geringe Quote. Dafür wird aber mit recht großen Geschützen gefeuert...:eek:

Also ich mache mir keine großen Sorgen. Ich bin bisher weder durch die Polizei zum Zweck der Personalienfeststellung angehalten und noch nie durchsucht worden.

Das macht kein Polizist nur so zum Spaß. Er hat seine gesetzlichen Grenzen zu wahren.
 
Siggi, danke, woraus entnimmst Du das Widerspruchsrecht gegen OWI? In den abschließend geregelten Ausnahmen der Neuregelung des Widerspruchsverfahrens scheint es mir nicht aufzutauchen, (vgl. hier hier und hier).

Polizeibeamte wissen doch vorher, dass sie sich einen gefährlichen Job aussuchen, wie z.B. auch Feuerwehrleute oder Soldaten. Diese Jobs bieten eine stärkere finanzielle Absicherung ggü. Jobs in der freien Wirtschaft zum Preis eines z.T. deutlich höheren körperlichen Risikos. Das ist nun weder überraschend noch neu.

Zudem dürfen Polizeibeamte in Bürgerrechte eingreifen und haben dabei das Irrtumsprivileg des Staates auf ihrer Seite. Sollte sich ein Eingriff als unrechtmäßig erweisen, passiert Polizeibeamten i.d.R. doch herzlich wenig (Erlaubnistatbestandsirrtum).

Natürlich gehöre ich nicht zu der Gruppe von Gestalten, die Polizeibeamte gerne körperlich angegriffen sieht, ganz im Gegenteil. Mir sind jedwede körperliche Angriffe zutiefst zu wider. Ich bin mir auch darüber bewusst, wer für wen den Kopf hin hält und dass Politiker ziemlich gut verstehen, Vollzugsbeamte für ihre Zwecke einzusetzen. Eine Weile lang schien es so, als ob zumindest das StMI bei der Sache nicht mitspielen wollte, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Michael, danke auch für deine Antwort in diesem verständnisvollen versöhnlichen Ton! Wie so oft sind die hier mitlesenden und mitschreibenden Leute vermutlich diejenigen, die weder auf Bürgerseite Ärger machen, noch auf Beamtenseite überreagieren.

JB
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist einigen, wenn nicht sogar vielen hier klar, aber es will niemand hören oder wahrhaben, bzw. akzeptieren, weil ja nur der Polizist vor Ort derjenige ist, den man sieht, bzw. der ist, mit dem man es tun hat, und der immer alles wissen muss...

Das war auch weiter vorn mein Schlußsatz mit den zwei Seiten, von denen man eine kennt, und die andere nicht...

Gruß Andreas

Na aber wenn es vielen so klar ist, warum dann diese Vorurteile?

Vielleicht trägt dieser Thread auch ein wenig dazu bei, Gerüchte zu
beseitigen und Vorurteile abzubauen. Vielleicht...;)

Und was ja noch dazu kommt, ist dass einige Forumiten ebenfalls Polizisten sind
oder andere Odnungshüter und eben auch gerne Messer sammeln
und tragen. Diese sind davon ebenso betroffen.

Soweit es keine klare Rechtssprechung gibt, riskiere ich weder ein
Disziplinarverfahren, noch die Einziehung eines meiner Messer. :hmpf:

Also ab in den Rucksack und ganz tie nach unen damit! :)
 
Siggi, danke, woraus entnimmst Du das Widerspruchsrecht gegen OWI? In den abschließend geregelten Ausnahmen der Neuregelung des

Widerspruchsverfahrens scheint es mir nicht aufzutauchen, (vgl. hier hier und hier).

Meines Wissens handelt es sich bei dem WaffG um ein Bundesgesetz, dass
meint, dass das Widerspruchsverfahren einheitlich geregelt ist. Ich weiß
jetzt nicht genau, was im WaffG geregelt ist. Vielleicht kann ja
einer weiterhelfen. Es müsste ein Querverweis auf die maßgeblich
Verwaltungsvorschrift vorhanden sein (VWGO oder VwVfG oder AO etc.).
Es ist also relativ egal, was in Bayern passiert. Bayern ht sich an Bundesrecht
zu halten, wie in allen anderen Ländern das der gleiche Fall ist.

Polizeibeamte wissen doch vorher, dass sie sich einen gefährlichen Job aussuchen, wie z.B. auch Feuerwehrleute oder Soldaten.

Diese Jobs bieten eine stärkere finanzielle Absicherung ggü. Jobs in der freien Wirtschaft zum Preis eines z.T. deutlich höheren körperlichen Risikos. Das ist nun weder überraschend noch neu.

Keiner hat gesagt, dass man nicht vorher weiß worauf man sich einläßt.
Das Problem besteht darin, dass der Bürger nicht weiß, worauf sich der
Polizist einlässt! Und eine stärkere finanzielle Absicherung zum Preis eines
höheren körperlichen Risikos widerspricht sich. Das was du für die Gefahr
bekommst ist ein Witz (120,- mtl. Polizeizulage). Aber das ist ne andere Diskussion. :hehe:


Zudem dürfen Polizeibeamte in Bürgerrechte eingreifen und haben dabei das Irrtumsprivileg des Staates auf ihrer Seite. Sollte sich ein Eingriff als unrechtmäßig erweisen, passiert Polizeibeamten i.d.R. doch herzlich wenig (Erlaubnistatbestandsirrtum).

Bring hier mal bitte nichts durcheinander. Meinst du den Tatbestandsirrtum, oder wie?

Das wäre schon ziehmlich dumm, wenn der Polizist den Tatbestand nicht
kennt, gegen den er vorgeht. Schau dir mal genau an was dazu im
§ 16 StGB drinsteht. Das hat mit der Ermittlungsarbeit nun so gar nichts
zu tun. Ein Irrtumsprivileg gibt es, heisst aber nicht, dass du machen
kannst, was du willst.

Wenn die Rechtslage nach einem Fehler nicht klar ist, nimt man dir
erstmal deine dienstwaffe weg, dann folgen Disziplinarmaßnahmen wie
zum Beispiel, dass die Hälfte deiner Besoldung wegfält.Du aber eine
Familie zu ernähren hast. Und dein Dienstherr steht nicht hinter dir. Da
kann 2 Jahre dauern. Na viel Spass...

Du siehst, man kann die Sache immer von zwei Seiten beleuchten. Und
man muss auch den Bürger verstehen. Den ersten den dieser nunmal
sieht ist der Polizist. Klar kommt es da zu Frust, erst Recht bei der
Gesetzeslage...:mad:
 
sodala....wieder war ich am WE daheim, und wieder ist keine Post in dieser Sache dagewesen..ärgerlich.
Mittlerweile hat sich hier eine ziemlich interessante Diskussion entwickelt. Das ist zwar toll, aber im Prinzip fühl ich mich als Bürger ziemlich verarscht. Es wäre mir wohler gewesen wenn die beiden Herren mir den genauen Paragraphen und Grund ihres Handelns nennen hätten können, und nicht mit, in meinen Augen, dummen Sprüchen ihr Ding durchgezogen hätten. Dumme Sprüche insofern, als sie mir weismachen wollten, man dürfe nur noch kleine Schweizer Messer bei sich haben, niemand braucht ein feststehendes (Bogenschützen auch net, ich hab gefragt) und auf meine Frage, wieso dann in den Messergeschäften 90% der Klappmesser Einhandmesser sind, rollte einer die Augen und meinte "jaa, in nem Geschöft könnens alles kaufen, sogar Pistolen..."...achja? ich würd das Geschäft gern ma sehen, vermutlich kaufe ich falsch ein, ne Glock hab ich bislang nirgendwo einfach so bekommen ...

Mich nervt vor allem der Umstand daß ich kein Problem damit hätte die Sache auszulöffeln, wenn ich im Unrecht war. Das wäre zwar ärgerlich, aber kann passieren. Aber daß ich mir jetzt netmal irgendein hübsches Backlock zulegen will weil ich einfach die Befürchtung habe, daß das in ner Woche auch eingezogen is, na Hurra...
und selbst wenn dann net, wer sagt mir daß in nem Jahr net plötzlich Backlocks auch irgendwie verboten sind, weil sich irgendwelche Randgruppen auf irgendwelchen Schulhöfen die Kelle geben?
Muß ich als Taschenmesserbenutzer jeden Montag in die Gesetze schauen ob ich mich irgendwie strafbar mache? Hallo? Wie definiere ich denn "Brauchtum" bei nem Einhandmesser? Im Golfkrieg1-Wüstentarn mit nem Strider-Folder?

Lustig war ja auch der Kommentar des einen Beamten "a Küchenmesser zB dürftens mit sich führen, weil des is ja zum Kochen gemacht und nicht zum Kämpfen"...ahja, okay, ich kauf mir jetzt ein Santoku, bau mir ne Saja und schlepps im Gürtel rum, na viel Spaß...

ich bin genervt, ich muß in der Arbeit jeden Tag Unmengen an Papierkartons zerlegen, ich bin Pendler und esse fast immer unterwegs, ich bin 40, hab keine einzige Vorstrafe, trag seit 5 Jahren kurze Haare und bin ordentlich angezogen. Dies alle sagte ich den Beamten, und es war ihnen Banane, soviel zum Thema sozialadäquat.

Man merkts erst wenn mans nimmer hat, wie oft mans im Alltag benutzt, sein Messer. Und ich will kein Schweizer Messer kaufen, nur weil 2 Beamte der Meinung sind alles andre wäre illegal, und mich vermutlich das nächste Mal im Zug wieder filzen werden, ein Glück daß ich nie die Kohle für ein wirklich schönes Messer hatte, wenn die mit nem Leo-Damast abgezogen wären, ich würd mir innen Hintern beissen...

hm...mal sehen..Böker Optima wär mein Favorit derweil, nix gegen die Schweizer, aber die sind zu klein, zu dick, zu rot und mir is der Stahl einfach zu mau, ich find sie einfach nicht schön.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lustig war ja auch der Kommentar des einen Beamten "a Küchenmesser zB dürftens mit sich führen, weil des is ja zum Kochen gemacht und nicht zum Kämpfen"...ahja, okay, ich kauf mir jetzt ein Santoku, bau mir ne Saja und schlepps im Gürtel rum, na viel Spaß...

ich bin genervt, ich muß in der Arbeit jeden Tag Unmengen an Papierkartons zerlegen, ich bin Pendler und esse fast immer unterwegs, ich bin 40, hab keine einzige Vorstrafe, trag seit 5 Jahren kurze Haare und bin ordentlich angezogen. Dies alle sagte ich den Beamten, und es war ihnen Banane, soviel zum Thema sozialadäquat.

Na das hast Du ja schon einiges an Begründungen für Dein Widerspruchsverfahren, falls Du denn eins durchführen willst. Wenn das die Argumente der Beamten waren, dann war das ein Beispiel für armselige Argumente bei einer Sicherstellung.
 
ich bin genervt, ich muß in der Arbeit jeden Tag Unmengen an Papierkartons zerlegen, ich bin Pendler und esse fast immer unterwegs, ich bin 40, hab keine einzige Vorstrafe, trag seit 5 Jahren kurze Haare und bin ordentlich angezogen. Dies alle sagte ich den Beamten, und es war ihnen Banane, soviel zum Thema sozialadäquat.

Findest du es nicht gut, dass es den Beamten "Banane" ist, wie du
aussiehst?

Man genau das ist es doch! Egal wie man aussieht, man darf nicht
deshalb Rückschlüsse auf die Person und sein Verhalten ziehen!!!

Ich verstehe dich dennoch und kann nur hoffen, dass du Glück hast
und dein Messer wieder bekommst.
 
Michael (grinsefalle), in mir ist die Frage aufgekommen, wie seitens der Ordnungshüter vor Ort verfahren wird, wenn Bürger, seien sie höchst seriös und ebenso gekleidet, insbesondere aber auch, wenn sie es nicht wären, ein fixed blade mit bis 12 cm Klinge, also z.B. ein Fällkniven F1 oder einen Nicker in der Hosentasche oder dem Hosenbund stecken hätten. Wird das zähneknirschend hingenommen, weil diese Messer bisher vom WaffG (noch) nicht erfasst sind und geführt werden dürfen, ohne einen Grund dafür angeben zu müssen, oder wird dann das Messer auch eingezogen unter Hinweis auf die eigene kriminalistische Erfahrung?

Das hat schon der Threadstarter beantwortet. Die, die sein Messer eingezogen haben, haben behauptet das auch feststehende Messer nicht mehr erlaubt seien. Sprich die erweitern den §42a kurzerhand nach ihrem eigenen Gusto. Also genau das, was du befürchtest.
 
Ist schon mal jemand mit einem undefinierbaren Gegenstand bei Dunkelheit auf dich zugerannt und du weißt nicht, ob es sich dabei um ein Messer handelt oder nur eine Zeitung? Du ziehst die Waffe und musst in Sekunden entscheiden, ob du schießt oder lieber das Pfefferspray verwendest und dann selber draufgehst...:(

Wir diskutieren hier aber keinen Fall, wo irgendjemand mit einem undefinierbaren Gegenstand bei Dunkelheut auf einen Polizisten zugerannt ist, sondern bei dem jemand am hellen Tag im Zug sass.

Aber wenn Du es genau wissen willst, ja, ist mir passiert, der rannte aber nicht, sondern stand vor mir, und ich wusste, es ist eine Pistole und keine Zeitung.
Da kann man jetzt beliebige Extremfälle konstruieren - das ist doch nicht der Punkt. Wir reden davon, ich sitze im Zug, fahre zur Arbeit, habe ein Taschenmesser bei mir, und das wird eingezogen. Und mich würde eben schon interessieren, nach welchem Augenmaß, von dem das bayerische Innenministerium immer sprach, tatsächlich vorgegangen wird.

@ZaphodBee Es wäre hilfreich, wenn Du mich/uns auf dem laufenden hälst. Ich will jetzt endlich mal anfangen, solche Maßnahmen zu sammeln. Wäre auch hilfreich, wenn Mitglieder, die in ihrem Bekanntenkreis von Fällen rund um WaffG 42a hören, da mal nachhaken und mich kontaktieren. Und ja, ich sammle und veröffentliche natürlich keine Gschichterln - das muss natürlich schon ordentlich dokumentiert sein.

Pitter
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir diskutieren hier aber keinen Fall, wo irgendjemand mit einem undefinierbaren Gegenstand bei Dunkelheut auf einen Polizisten zugerannt ist, sondern bei dem jemand am hellen Tag im Zug sass.

Pitter

Diese Beispiel, wenn auch OT :), sollte einigen Ungläubigen hier nur mal
verdeutlichen, welche Entscheidungen getroffen werden müssen, seitens
der Ermittlungsbeamten und auch in welcher Zeit dies notfalls erfolgen
muss. Weil es IMO teilweise sehr subjektive unsachliche Äußerungen
dazu gab. :cool:

@ZaphodBee Es wäre hilfreich, wenn Du mich/uns auf dem laufenden hälst. Ich will jetzt endlich mal anfangen, solche Maßnahmen zu sammeln.

Wäre auch hilfreich, wenn Mitglieder, die in ihrem Bekanntenkreis von Fällen rund um WaffG 42a hören, da mal nachhaken und mich kontaktieren.

Und ja, ich sammle und veröffentliche natürlich keine Gschichterln - das muss natürlich schon ordentlich dokumentiert sein.

Pitter

Die Idee finde ich klasse. Vielleicht lassen sich so Erfahrungswerte
sammeln und zusammenfassen und eine gewisse Rechtssicherheit oder
sagen wir einen Überblick gewinnen zu können.
 
Diese Beispiel, wenn auch OT :), sollte einigen Ungläubigen hier nur mal
verdeutlichen, welche Entscheidungen getroffen werden müssen, seitens
der Ermittlungsbeamten und auch in welcher Zeit dies notfalls erfolgen
muss. Weil es IMO teilweise sehr subjektive unsachliche Äußerungen
dazu gab. :cool:

Die Äußerungen sind immer dem persönlichen Hintergrund und den Erfahrungen geschuldet. Sei Dir sicher, ich weiß um die Schwierigkeiten des Jobs.
Aber ich habe selbst sehr viele Aktionen von Polizisten erleben dürfen, die weder in Zeit- noch sonstiger Not rechtswidrig und unverhältnismäßig gewesen sind.
Klar, das war meist nicht im Streifendienst. Da habe ich Polizisten bisher meist sehr korrekt und auch höflich erlebt. Die selben Beamten können (und tun) aber auch ganz anders.

Solange die Polizei (und somit die Polizisten) nicht Möglichkeiten zur Strafverfolgung ihrer gesetzwiedrig handelnden Beamten schafft (z.B. durch eindeutige Kennzeichnung auf den Einsatzuniformen), solange bleibt mein Bild der Polizei sehr negativ. Und dass es solche Beamte gibt bestreiten nicht mal Gerichte oder Polizeibeamte.

Insofern sind z.B. meine Kommentare hier nicht nur auf die konkrete Umsetzung des Waffengesetzes bezogen, sondern beziehen meine persönlichen Erfahrungen mit den Polizeibeamten mit ein. Und da können sich noch so viele "gute" Beamte zu Wort melden, ich gehe trotzdem nicht davon aus, dass ich bei einem Zusammentreffen immer nach Recht und Gesetz behandelt werde.
Das mag über den Vorstellungshorizont eines Normalbürgers gehen, der sollte sich dann aber mit allgemeinen Einschätzungen und Unterstellungen zurück halten.

stay rude
braces
(der in 2 Stunden wieder mehrere hundert Beamte um sich hat. Mit Frau und Kind, aber ohne Messer zum Fussball)
 
Das es durchaus negative Erfahrungen geben kann, streite ich nicht ab.;)

Aber belasse es doch bitte bei deiner subjektiven Meinung, wenn du dich
äußerst. Denn so kann man auch Vorurteile schaffen. Das fällt dir
sicherlich nicht leicht, wenn du negativ vorbelastet bist, aber es ist
und bleibt eine Ausnahme und nicht die Regel. :cool:
 
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