Hallo Leute,
ich habe mal beim Zoll eine offizielle Anfrage bezüglich des Ablaufs bei Auslandsbestellungen gestellt. Die Antwort bring zwar nicht viele neue Erkenntnisse, ich finde jedoch das alle Informationen gut auf den Punkt gebracht sind. Besonders die Aspekte, wer sich wann beim Käufer meldet wenn z.B. ein Dokument etc. felt sind gut erklärt. Deshalb stelle ich euch das mal zur Verfügung:
Zitat Zoll:
"Nachfolgend ist das Abfertigungsverfahren im Postversand dargestellt:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.
Die Postsendungen werden dann in eine der bundesweit vier sog. Internationalen Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle Zollförmlichkeiten für den Empfänger. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus.
Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.
Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B.
wegen fehlender Rechnung) wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet. Die Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der „Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit Drittlandsware“ von der Weiterleitung an das Zollamt und fordert ihn mit der „Mitteilung über die Zollbehandlung einer Postsendung“ auf, die Zollanmeldung selbst bei der Zollstelle unter Vorlage der fehlenden Unterlagen (z.B. Rechnung) nachzureichen.
Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienste versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienste in Vertretung für Sie abgefertigt. Sollten sich bei der Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie zuständige Zollamt. Der
Kurier- bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere Angaben bzw.
Nachweise zur Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.
Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung erhebt, bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden."
Zitat Ende
Ich hoffe es hilft etwas weiter. Vielleicht kann man dieses schreiben sogar dem ersten Post anhängen, damit es nicht lange gesucht werden muss.
Gruß, Stefan